ANHANG VIII VO (EG) 94/1091

GEMEINSAME METHODEN FÜR DIE DEPOSITIONSMESSUNGEN AUF DAUERBEOBACHTUNGSFLÄCHEN

I.
Allgemeines

Die Messungen sind laufend auf einer Auswahl von Dauerbeobachtungsflächen durchzuführen. Mindestens 10 % der Dauerbeobachtungsflächen sind für die Beobachtung der Depositionen von den Mitgliedstaaten auszuwählen. Messungen des Bestandsniederschlags (unter dem Kronendach) wie auch Messungen des Stammabflusses (unter dem Kronenbach in Buchenbeständen) und der „Wet-only” und der „Bulk” -Deposition auf Waldfreiflächen sind obligatorisch. Die Geräte und Instrumente für die obligatorischen Arbeiten müssen bis Dezember 1995 angebracht werden. Alle weiteren Messungen (Stammabfluß — in anderen als in Buchenbeständen —, Nebel, Luftkonzentration) sind fakultativ. Die Depositionen werden in regelmäßigen Abständen (zum Beispiel monatlich oder wöchentlich) erfaßt. Im Hinblick auf niedrigere Analysekosten können Stichproben von mehreren aufeinanderfolgenden Zeiträumen zusammengefaßt werden. Die folgenden technischen Einzelheiten stützen sich auf die Ergebnisse der Sachverständigengruppe für Depositionen des ICP-Forests. Es wird vor allem bei den Einzelheiten über das Instrumentarium für die Probenahmen, die Probenahmeverfahren, Qualitätssicherung und Datenbehandlung, auf die von dieser Sachverständigengruppe erarbeiteten Arbeitsanweisungen Bezug genommen.

II.
Beobachtungsmethoden

II.1.
Beobachtung unter dem Kronendach

Die Meßvorrichtungen sind möglichst in der definierten Beobachtungsfläche anzubringen. Um Wurzelsysteme nicht zu beschädigen, können Teile, die in Bodenvertiefungen anzubringen sind (Sammler, Meßgeräte usw.), außerhalb der definierten Beobachtungsfläche in der Pufferzone angebracht werden. In Buchenbeständen sind auch Vorrichtungen für das Auffangen des Stammablaufs vorzusehen. Da diese Sammler auch in einer (oder in derselben) Bodenvertiefung angebracht werden können, empfiehlt es sich, Bäume außerhalb der definierten Beobachtungsfläche, zum Beispiel in der Pufferzone, auszuwählen. Die Messungen des Bestandsniederschlags und des Stammablaufs sind so vorzunehmen, daß die Ergebnisse für die Probefläche repräsentativ sind. Zu diesem Zweck ist eine ausreichende Zahl von Sammlern zu verwenden.

II.2.
Beobachtung auf einer Freifläche im Wald

In der Nähe der definierten Probefläche (im Umkreis von zwei Kilometern) werden Sammler für das Auffangen des Freilandniederschlags aufgestellt. Der Ort sollte jeweils so gewählt werden, daß die Objekte in der näheren Umgebung sich in einer Entfernung befinden, die doppelt so weit ist wie ihre Höhe.

II.3.
Meßperiode

Die Messungen sind monatlich, wöchentlich oder in einem Zeitabstand zwischen diesen beiden Zeiträumen, zum Beispiel alle zwei oder drei Wochen, durchzuführen. Die Häufigkeit der Messungen hängt vor allem von den allgemeinen Wetterbedingungen auf der jeweiligen Probefläche ab (Verdunstung und Algenbildung in den Sammelbehältern sollten vermieden werden). Sollte es erforderlich sein, während des Jahres auf verschiedene Meßperioden zurückzugreifen (zum Beispiel wöchentlich im Sommer und monatlich im Winter), so sind zwei gesonderte Beobachtungszeiträume auszuweisen, und die Ergebnisse sind gesondert auf den Formblättern zu vermerken. Die Meßzeiträume innerhalb eines Beobachtungszeitraums sollten stets gleich lang sein. Für die Beobachtung unter dem Kronendach als auch die Freiflächenbeobachtung wird die gleiche Meßperiode herangezogen.

II.4.
Probenahmen und Behandlung der Proben

Es sind saubere Meßgeräte und Sammelbehälter für die Proben zu verwenden, und das Wasser zum Ausspülen der Vorrichtungen muß entionisiert sein. Es ist wichtig, daß die Behälter vom Licht fern- und während der Probenahme und des Transports kühlgehalten werden. Bei sonnigem und warmem Wetter können Schutzmittel zugefügt werden, um Algenbildung zu verhindern. Dabei dürfen aber nur solche Mittel verwendet werden, durch die die Analyse der lonen nicht beeinträchtigt wird.

II.5.
Vorbehandlung von Proben, Transport und Aufbewahrung

Für jeden Sammler (unter Kronendach, Stammabfluß, Freifläche) ist jeweils die genaue Menge der einzelnen Proben zu bestimmen. Die Proben können gesondert analysiert oder mit Proben vermischt werden, die aus gleichzeitig angebrachten Vorrichtungen derselben Art stammen. Bestandsniederschlags-, Stammabfluß- und Freiflächenproben sind gesondert zu analysieren. Stammabflußproben dürfen nur bei Bäumen derselben Art, derselben Größe und Dominanz zusammengefaßt werden. Proben von kurzen Zeiträumen können als solche analysiert oder mit monatlichen Proben vermischt und dann analysiert werden. Werden Proben vermischt, so muß dies im Verhältnis zum gesamten Probenvolumen geschehen. Die Proben müssen so rasch wie möglich (vorzugsweise in Kühlboxen) zum Labor befördert und dort bis zur Analyse in einem kühlen (4 ° C) und dunklen Lagerraum aufbewahrt werden.

II.6.
Allgemeine Angaben

Folgende Angaben sind zu vermerken:

Flächen,

Sammlercode,

erster Tag des Beobachtungszeitraums,

letzter Tag des Beobachtungszeitraums,

Nummer der (gleich langen) Meßperioden im Beobachtungszeitraum.

Es können zusätzlich weitere fakultative Angaben eingeholt werden, die für die Auslegung der Ergebnisse nützlich sind (z. B. Rauhigkeitsquotient des Kronendachs, Nadel-/Laubmasse usw.).

II.7.
Chemische Analyse

Folgende Parameter sind bei den einzelnen Proben obligatorisch oder fakultativ zu ermitteln:
Parameter Bestandsniederschlag „Bulk” / „Wet-only” Stammabfluß Nebel Luft
Buchenbestände andere Bestände
pH Obligatorisch Obligatorisch Obligatorisch Fakultativ Fakultativ
Leitfähigkeit Obligatorisch Obligatorisch Obligatorisch Fakultativ Fakultativ
K Obligatorisch Obligatorisch Obligatorisch Fakultativ Fakultativ Fakultativ
Ca Obligatorisch Obligatorisch Obligatorisch Fakultativ Fakultativ Fakultativ
Mg Obligatorisch Obligatorisch Obligatorisch Fakultativ Fakultativ Fakultativ
Na Obligatorisch Obligatorisch Obligatorisch Fakultativ Fakultativ Fakultativ
N-NH4 Obligatorisch Obligatorisch Obligatorisch Fakultativ Fakultativ
Cl Obligatorisch Obligatorisch Obligatorisch Fakultativ Fakultativ
N-NO3 Obligatorisch Obligatorisch Obligatorisch Fakultativ Fakultativ
S-SO4 Obligatorisch Obligatorisch Obligatorisch Fakultativ Fakultativ Fakultativ
Alkalinität Obligatorisch Obligatorisch Obligatorisch Fakultativ Fakultativ
Ntotal Obligatorisch Fakultativ Obligatorisch Fakultativ Fakultativ
Al3+ Fakultativ Fakultativ Fakultativ Fakultativ Fakultativ
Mn2+ Fakultativ Fakultativ Fakultativ Fakultativ Fakultativ
Fe3+ Fakultativ Fakultativ Fakultativ Fakultativ Fakultativ
PO43 - Fakultativ Fakultativ Fakultativ Fakultativ Fakultativ
Cu Fakultativ Fakultativ Fakultativ Fakultativ
Zn Fakultativ Fakultativ Fakultativ Fakultativ Fakultativ
Hg Fakultativ Fakultativ Fakultativ Fakultativ
Pb Fakultativ Fakultativ Fakultativ Fakultativ Fakultativ
Co Fakultativ Fakultativ Fakultativ Fakultativ
Mo Fakultativ Fakultativ Fakultativ Fakultativ
Cd Fakultativ Fakultativ Fakultativ Fakultativ
Stotal Fakultativ Fakultativ Fakultativ Fakultativ
Norg. Fakultativ Fakultativ Fakultativ Fakultativ
CTOC-Wert Fakultativ Fakultativ Fakultativ
CDOC-Wert Fakultativ Fakultativ Fakultativ
Ptotal Fakultativ Fakultativ Fakultativ Fakultativ
O3 Fakultativ
SO2 Fakultativ
SO4 Fakultativ
NO2 Fakultativ
NO Fakultativ
HNO2 Fakultativ
HNO3 Fakultativ
NH4NO3 Fakultativ
NH3 Fakultativ
FOV Fakultativ

II.8.
Datenübermittlung

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission jeweils das einschlägige Datenmaterial für die Flächen, auf denen Depositionen beobachtet wurden, und verwenden hierfür einheitliche Formblätter (vgl. Anhang VII, Formblätter 7a, 7b, 7c und 7d).

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