ANHANG IX VO (EG) 94/1091

GEMEINSAME VERFAHREN FÜR METEOROLOGISCHE MESSUNGEN AUF DEN DAUERBEOBACHTUNGSFLÄCHEN

I.
Allgemeines

Die meteorologischen Messungen sind auf mindestens 10 % der Dauerbeobachtungsflächen durchzuführen. Es wird empfohlen, solche Flächen auszuwählen, auf denen auch Depositionsmessungen durchgeführt werden. Die Instrumente für die meteorologischen Messungen müssen bis spätestens 30. Juni 1999 angebracht sein. Dieser Anhang stützt sich auf die technischen Empfehlungen der Ad-hoc-Sachverständigengruppe für Meterologie (EU/ICP Forests). Dabei wird auf das von dieser Sachverständigengruppe erstellte Teilhandbuch (1996/1997) verwiesen.

II.
Erhebungsmethoden

II.1.
Auswahl der Meßstellen

Um die spezifischen Witterungsverhältnisse von Wäldern zu erfassen, sollten die Messungen innerhalb des betreffenden Waldgebietes durchgeführt werden. Im allgemeinen können die Messungen (mit Ausnahme von Bodentemperatur, Bodenfeuchte und Bestandsniederschlag) entweder über dem Kronendach des Waldbestands der Fläche oder auf einer nahegelegenen Freifläche (im allgemeinen im Umkreis von 2 Kilometern) erfolgen. Die Entfernung zwischen der Meßstelle und einer Freifläche und den umgebenden Beständen oder anderen Objekten sollte mindestens doppelt so weit sein wie die Höhe eines erwachsenen Baumes/eines Objektes. Bodentemperatur, Bodenfeuchte und Bestandsniederschlag sind innerhalb des Bestandes auf der Dauerbeobachtungsfläche zu messen. Die Meßgeräte sollten möglichst mit den Vorrichtungen für die Depositionsmessungen kombiniert werden. Um Wurzel- und Bodenbeeinträchtigungen zu vermeiden, sollten die Geräte so angebracht werden, daß sie ohne Durchqueren der definierten Fläche erreichbar sind und gewartet werden können.

II.2.
Methoden zur Messung der meteorologischen Verhältnisse auf oder nahe der Fläche

Durch Errichtung einer Wetterstation auf einer Freifläche in der Nähe der Fläche oder die Errichtung eines Turms im Bestand nahe der Fläche können die Witterungsverhältnisse kontinuierlich erfaßt werden. Die technische Ausrüstung, die Sensoren und ihre Anbringung müssen mit der internationalen Norm der Weltorganisation für Meteorologie übereinstimmen und sollten auch mit den einzelstaatlichen Wetterdienststrukturen vereinbar sein. Die folgenden Parameter sind zu ermitteln:
ObligatorischFakultativ
NiederschlagUVB-Strahlung
LufttemperaturBodentemperatur
LuftfeuchtigkeitBodenfeuchte
Windgeschwindigkeit(*)(Matrixpotential, Wassergehalt)
Windrichtung(*)Bestandsniederschlag
Sonneneinstrahlung(*)(Nettoniederschlag und Stammabfluß)
Es werden automatische Stationen mit quasikontinuierlicher (≈ 1 s) Messung und elektronischer Speicherung aggregierter Werte für Zeiträume von einer Stunde oder kürzere Abschnitte empfohlen.

II.3.
Sammlung, Zusammenfassung, Speicherung und Übermittlung von Informationen

Die Daten werden vor der Übermittlung zu Tageswerten (Summe oder Durchschnitt/Mittelwert, Tiefstwert bzw. Höchstwert) zusammengefaßt. Die folgenden Angaben über die Fläche sind zu übermitteln:

Flächennummer;

genaue Beschreibung der verwendeten Geräte;

Lage der Flächen (Längen- und Breitengrad, Höhe) und Ort, an dem die Geräte (auf der Fläche) angebracht sind;

erster und letzter Tag der Messungen;

Häufigkeit (Zahl der Zeiträume).

Die Angaben zu den Parametern werden für jeden Tag ermittelt.

LISTE DER PARAMETER

*=
anzugeben.

ParameterEinheitDurchschnittSummeTiefstwertHöchstwertBemerkungen
Niederschlag(mm)*Gesamter Niederschlag einschl. Schnee etc.
Lufttemperatur(°C)***
Relative Luftfeuchtigkeit(%)***
Windgeschwindigkeit(m/s)**
Windrichtung(°)*Vorherschende Windrichtung
Sonneneinstrahlung(W/m2)*
UVB-Strahlung(W/m2)*
Bodentemperatur(°C)***
Bodenfeuchte (Matrixpotent., Wassergehalt)(hPa)***
Bestandsniederschlag(mm)*
AndereIm Datenbegleitbericht zu erläutern
Für jede Fläche, auf der Messungen durchgeführt werden, ist eine Zusammenfassung der Meßdaten zu erstellen, die der Kommission einmal im Jahr übermittelt wird. Dabei sind die Dateien XX1996.PLM, XX1996.MEM und XX1996.MEO (Formblätter 8a, 8b, 8c) zu verwenden.

Fußnote(n):

(*)

Im Falle örtlicher technischer Probleme auf den Dauerbeobachtungsflächen kann dort auf die Messung von Windgeschwindigkeit, Windrichtung und Sonneneinstrahlung verzichtet werden.

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