ANHANG X VO (EG) 94/1091

GEMEINSAME VERFAHREN FÜR DIE UNTERSUCHUNG DER BODENLÖSUNG AUF DEN DAUERBEOBACHTUNGSFLÄCHEN

I.
Allgemeines

Die Erhebung der Bodenlösung ist auf mindestens 10 % der Dauerbeobachtungsflächen vorzunehmen. Es wird empfohlen, solche Flächen auszuwählen, auf denen auch Depositionsmessungen stattfinden. Die Bodenvorrichtungen müssen bis spätestens 30. Juni 1998 angebracht sein. Dieser Anhang stützt sich auf die technischen Empfehlungen der Bodensachverständigengruppe des Internationalen Programms der UN/ECE für Zusammenarbeit bei der Erfassung und Überwachung der Auswirkungen von Luftverunreinigungen auf Wälder (ICP Forests) und nimmt Bezug auf die von dieser Sachverständigengruppe ausgearbeiteten Arbeitsanweisungen (1996).

II.
Erhebungmethoden

II.1.
Auswahl der Probenahmestellen

Die Bodenlösungssammler sollten in unmittelbarer Nähe der Kronenzustandsansprache angebracht werden. Es wird empfohlen, die Lysimeter beliebig oder systematisch über die gesamte Fläche zu verteilen (da dies durch Steine oder Stämme eingeschränkt sein kann, bleibt die genaue Entfernung zu den Bäumen freigestellt). Um Störungen des untersuchten Bodens zu vermeiden, sind Null-Tensio-Lysimeter nicht in der Mitte der Fläche anzubringen, wo die Baumansprache vorgenommen wird. Aus praktischen Gründen kann eine repräsentative Teilfläche herangezogen werden. Bereits angebrachte Lysimeter können verwendet werden, bei neuen Vorrichtungen sollten jedoch diese Empfehlungen beachtet werden.

II.2.
Probetiefe

Die Lysimeter sind vorzugsweise auf bestimmten Tiefenstufen oder gegebenenfalls nach Horizonten anzubringen.

Bodenlösungssammler

Es wird vorgeschlagen, Lysimeter in mindestens zwei Tiefenstufen anzubringen, d.h. einen im Wurzelbereich (empfohlene Tiefe 10-20 cm) zur Erfassung der Konzentration von Nährelementen und Schadstoffen zwischen den Feinwurzeln (Ziel 1) und einen unter dem Wurzelbereich (empfohlene Tiefe 40-80 cm) zur Untersuchung der abgegebenen Stoffe (Ziel 2). Ferner empfiehlt sich, einen dritten Lysimeter unmittelbar unter der Humusschicht anzubringen.

Bodenproben

Bei Anwendung der Zentrifugierung oder des Saturationsextrakts sind die Bodenproben aus den in den Arbeitsanweisungen genannten Tiefenstufen zu entnehmen: Humusschicht, 0-10, 10-20, 20-40 und 40-80 cm. Eine Auswahl oder Mischung aus bestimmten Schichten ist zulässig.

II.3.
Probefrequenz

Auf Flächen mit anderen Erhebungen der intensiven Überwachung, wie meteorologischen oder Depositionsmessungen, sind die Bodenlösungsproben monatlich oder vierzehntäglich durchzuführen. Probenahmen mit Extraktion der Bodenlösung sollten wegen der Bodenbeschädigungen bei diesem Verfahren höchstens vierteljährlich, doch jedes Jahr jeweils in dem gleichen Kalendermonat vorgenommen werden.

II.4.
Transport, Lagerung und Vorbereitung

Transport und Lagerung der Proben sind so durchzuführen, daß chemische Veränderungen so gering wie möglich gehalten werden. Die biologische Aktivität wird durch Kühlung (4 °C) und dunkle Lagerung der Bodenlösung im Lysimeter gemindert. Besonders während kälterer Jahreszeiten genügt es oft, den Behälter zu verdunkeln. Organische oder anorganische Schutzmittel dürfen verwendet werden, sofern sie die Analyse nicht beeinflussen. Um Veränderungen der Proben möglichst zu vermeiden, ist die Bodenlösung so bald wie möglich nach dem Ansaugen zu entnehmen. Die Transport- und Lagerbedingungen (einschließlich Wartezeiten) sind im Bericht zu vermerken, gegebenenfalls unter näherer Angabe aufgetretener Probleme und Abweichungen. Zum Nachweis von Spurenmetallen sind Probenaliquote in säuregereinigten Behältern zu transportieren. Entnommene Bodenproben sind in Plastik- oder Polyethylensäcken kühlzuhalten und bis zur Zentrifugierung bzw. Vorbereitung des Saturationsextrakts bei 4 °C aufzubewahren. Die Zentrifugierung bzw. Extraktion sollte höchstens einen Tag (18-30 Stunden) nach der Entnahme erfolgen.

II.5.
Allgemeine Angaben

Folgende Angaben sind zu vermerken:

Flächennummer,

Sammlerinformationen (Typ, Tiefe),

erster Tag des Beobachtungszeitraums,

letzter Tag des Beobachtungszeitraums,

Zahl der (gleich langen) Meßperioden im Beobachtungszeitraum.

II.6.
Analyseverfahren

Die vereinbarten Methoden zur Analyse der verschiedenen Bodenlösungsparameter sind in den von der Bodensachverständigengruppe des ICP-Forests ausgearbeiteten Arbeitsanweisungen für die Entnahme und Analyse der Bodenlösung beschrieben. Es empfiehlt sich, diese Methoden zu verwenden. Bei Anwendung anderer (einzelstaatlicher) Methoden ist bei der Darstellung der Analyseergebnisse deren Vergleichbarkeit jeweils im einzelnen anzugeben. Bei der Waldbodenlösungserhebung wird zwischen obligatorischen und fakultativen Analyseparametern unterschieden:

obl.=obligatorisch fak.=fakultativ.

Den Mitgliedstaaten steht es frei, alle oder einen Teil der fakultativen Parameter zu analysieren.

ParameterMeßeinheitObligatorisch/Fakultativ
LeitfähigkeitμS/cmfak.
pHobl.
Alkalinitätμmolc/lfak. (wenn pH > 5)
DOCmg/lobl.
Natrium (Na)mg/lfak.(1)
Kalium (K)mg/lobl.
Kalzium (Ca)mg/lobl.
Magnesium (Mg)mg/lobl.
Aluminium (insgesamt) (Al)mg/lobl. (wenn pH < 5)
Aluminium (labil) (Al)mg/lfak.
Eisen (Fe)mg/lfak.
Mangan (Mn)mg/lfak.
Phosphor insgesamt (P)mg/lfak.
NO3-Nmg/lobl.
SO4-Smg/lobl.
NH4-Nmg/lfak.(2)
Chlor (Cl)mg/lfak.(1)
Chrom (Cr)μg/lfak.
Nickel (Ni)μg/lfak.
Zink (Zn)μg/lfak.(3)
Kupfer (Cu)μg/lfak.(3)
Blei (Pb)μg/lfak.
Kadmium (Cd)μg/lfak.
Silicium (Si)mg/lfak.

II.7.
Datenübermittlung

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission die betreffenden Daten jährlich für jede Fläche in einheitlicher Form (siehe Anhang VIIa, Formblätter 9a, 9b und 9c).

Fußnote(n):

(1)

Messung empfohlen, wenn der Säure-Base-Haushalt ermittelt wird.

(2)

NH4-Messung empfohlen in Gebieten mit hoher NHx-Deposition (über 20 kg NHx/ha/Jahr).

(3)

Messung empfohlen (geringfügige Nährelemente).

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