Artikel 5 VO (EG ) 94/1164

Indikative Mittelaufteilung

Die indikative Aufteilung der Gesamtmittel des Fonds erfolgt nach präzisen und objektiven Kriterien, d. h. hauptsächlich Bevölkerung und Pro-Kopf-BSP, wobei die Steigerung des nationalen Wohlstands im voraufgehenden Zeitraum berücksichtigt wird, sowie Grundfläche; berücksichtigt werden aber auch andere sozioökonomische Faktoren, wie beispielsweise eine unzureichende Verkehrsinfrastruktur.

Aus der Anwendung dieser Kriterien ergibt sich die in Anhang I wiedergegebene indikative Aufteilung der Gesamtmittel.

Die jährlichen Gesamteinnahmen aus dem Kohäsionsfonds gemäß dieser Verordnung — in Verbindung mit der Unterstützung im Rahmen der Strukturfonds — sollten 4 v. H. des Nationalen BIP nicht überschreiten.

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