Artikel 3 VO (EG) 94/1868

Die Kommission legt dem Rat bis zum 1. Januar 2009 einen Bericht über die Zuteilung der Kontingente in der Gemeinschaft vor und fügt diesem Bericht geeignete Vorschläge bei. In diesem Bericht werden die Entwicklung des Kartoffelstärke- und des Getreidestärkemarktes berücksichtigt.

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