Artikel 4a VO (EG) 94/1868
Der Mindestpreis für zur Stärkeherstellung bestimmte Kartoffeln wird ab den Wirtschaftsjahren 2004/2005 auf 178,31 EUR pro Tonne festgesetzt.
Dieser Preis gilt für die frei Fabrik gelieferte Kartoffelmenge, die für die Herstellung einer Tonne Stärke erforderlich ist.
Der Mindestpreis wird nach dem Stärkegehalt der Kartoffeln angepasst.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.