Artikel 5 VO (EG) 94/1868

Die Unternehmen, die Kartoffelstärke bis zu der in Artikel 2 Absatz 2 bzw. Artikel 2 Absatz 4 genannten Höchstkontingentsmenge erzeugen, erhalten eine Prämie von 22,25 EUR je Tonne der erzeugten Stärke, sofern sie den Kartoffelerzeugern den Mindestpreis gemäß Artikel 4a für alle Kartoffeln gezahlt haben, die zur Stärkeerzeugung bis zur Kontingentsmenge erforderlich sind.

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