Artikel 7 VO (EG) 94/1905
Die in den Artikeln 3, 4 und 5 genannten Maßnahmen werden vorgeschlagen von repräsentativen Verbänden im Sinne von Artikel 1 Buchstabe a), die
- —
-
über die für die Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen nötige Qualifikation verfügen;
- —
die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten garantieren können.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.