Artikel 1 VO (EG) 94/2019
(1) Unter dem KN-Code 23099020 geführte, aus den Vereinigten Staaten von Amerika stammende Nebenerzeugnisse der Maisstärkeverarbeitung werden, wenn es sich um Lieferungen ohne eine Bescheinigung von FGIS bzw. USA wet milling industry gemäß dem Anhang handelt, bei ihrer Einfuhr in die Gemeinschaft auf Übereinstimmung mit dem genannten Code untersucht.
(2) Lieferungen aus den Vereinigten Staaten von Amerika, mit denen diese zwei Bescheinigungen mitgeführt werden, und Lieferungen aus anderen Drittländern werden den vorgesehenen Grenzkontrollen unterzogen.
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