Artikel 1 VO (EG) 94/2257
Die Qualitätsnormen für Bananen des KN-Kode ex0803, ausgenommen Mehlbananen und Feigenbananen sowie Bananen zur Be- und Verarbeitung, sind in Anhang I festgelegt.
Die Normen gelten für Erzeugnisse mit Ursprung in Drittländern auf der Stufe der Abfertigung zum freien Verkehr, für Gemeinschaftserzeugnisse auf der Stufe der ersten Entladung in einem Hafen der Gemeinschaft bzw. für Erzeugnisse, die in der Anbauregion im Frischzustand an den Verbraucher geliefert werden sollen, ab Packstation.
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