Artikel 3 VO (EG) 94/520
Die Kommission veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine Bekanntmachung über die Eröffnung der Kontingente; darin gibt sie die Aufteilungsmethode, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Genehmigungsanträge, die Antragsfristen und das Verzeichnis der zuständigen einzelstaatlichen Behörden an, bei denen die Anträge zu stellen sind.
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