Artikel 8 VO (EG) 95/2236
Einreichung von Anträgen auf Zuschüsse
Die Anträge auf Zuschüsse werden bei der Kommission vom betreffenden Mitgliedstaat bzw. von den betreffenden Mitgliedstaaten oder mit dessen/deren Zustimmung von den direkt betroffenen öffentlichen oder privaten Unternehmen oder Stellen eingereicht. Die Kommission stellt die Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaats bzw. der betreffenden Mitgliedstaaten fest.
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