Artikel 3 VO (EG) 95/2494

Anwendungsbereich

Der HVPI beruht auf den Preisen für Waren und Dienstleistungen, die zur direkten Befriedigung der Verbraucherbedürfnisse im Wirtschaftsgebiet des Mitgliedstaats zum Kauf angeboten werden. Die die Gewichtung betreffenden Fragen werden von der Kommission nach dem Verfahren Artikels 14 Absatz 2 geregelt.

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