Artikel 3 VO (EG) 96/1249
Die bei der Einfuhr in die Gemeinschaft einzuhaltenden Qualitätskriterien sowie die zulässigen Toleranzen sind in Anhang I festgelegt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.