Artikel 18 VO (EG) 96/1292
Die Kommission kann einen Vertreter beauftragen, in ihrem Namen Kofinanzierungsabkommen zu schließen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.
Die Kommission kann einen Vertreter beauftragen, in ihrem Namen Kofinanzierungsabkommen zu schließen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.