Artikel 5 VO (EG) 96/1292

Bei den Maßnahmen zur Erhöhung der Ernährungssicherheit handelt es sich um Maßnahmen der finanziellen und technischen Hilfe, die gemäß den Zielen nach Artikel 1 auf eine Verbesserung der dauerhaften und langfristigen Ernährungssicherheit abzielen und beispielsweise zur Finanzierung folgender Maßnahmen beitragen:

Lieferung von Saatgut, Werkzeugen und von für die Nahrungsmittelerzeugung wichtigen landwirtschaftlichen Betriebsmitteln;

Maßnahmen zur Unterstützung des ländlichen Kreditwesens, insbesondere zugunsten von Frauen;

Maßnahmen zur Trinkwasserversorgung der Bevölkerung;

Anlegen von Vorräten auf geeigneter Ebene;

Maßnahmen zur Vermarktung, Beförderung, Verteilung oder Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Nahrungsmitteln;

Unterstützung der Privatwirtschaft mit dem Ziel, die Handelsströme auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene zu fördern;

Aktivitäten im Bereich der angewandten Forschung und der Ausbildung vor Ort;

Projekte zur Entwicklung einer umweltgerechten Nahrungsmittelerzeugung;

flankierende Maßnahmen, Sensibilisierungsmaßnahmen, technische Unterstützung und Ausbildungsmaßnahmen vor Ort, insbesondere zugunsten von Frauen, Erzeuger- und Landarbeiterorganisationen;

Maßnahmen zugunsten der Frauen und der Erzeugerorganisationen;

Projekte zur Herstellung von Düngemitteln aus Roh- und Grundstoffen der Empfängerländer;

Maßnahmen zur Unterstützung der örtlichen Nahrungsmittelhilfestrukturen, einschließlich Ausbildungsmaßnahmen vor Ort.

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