Artikel 1 VO (EG) 96/1460
Diese Verordnung enthält Vorschriften für die Festlegung der in Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 3448/93 genannten herabgesetzten Agrarteilbeträge sowie für die Verwaltung der im Rahmen von Präferenzabkommen, die auf die unter die Verordnung (EG) Nr. 3448/93 fallenden Waren und Erzeugnisse anwendbar sind, eröffneten Kontingente.
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