Artikel 8 VO (EG) 96/1749

Mindeststandards für die Stichprobenbildung

Als zuverlässig und vergleichbar gelten HVPI, die anhand von Zielstichproben erstellt wurden, in denen für jede Kategorie der COICOP/HVPI unter Berücksichtigung des Gewichts der Kategorie ausreichend viele Elementaraggregate enthalten sind, um die Vielfalt der Güter innerhalb der Kategorie zu repräsentieren, sowie innerhalb der einzelnen Elementaraggregate ausreichend viele Preise, um der Variation der Preisentwicklungen in der Grundgesamtheit Rechnung zu tragen.

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