Artikel 4 VO (EG) 96/2200
Kann der Verbraucherbedarf aufgrund einer extremen Versorgungsknappheit nicht mit normgerechten Erzeugnissen gedeckt werden, oder wird dieser Bedarf aufgrund eines außergewöhnlich starken Angebots an normgerechten Erzeugnissen merklich überschritten, so werden unter Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der Gemeinschaft nach dem Verfahren des Artikels 46 für einen begrenzten Zeitraum Regelungen zur Abweichung von diesen Normen erlassen.
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