ANHANG IV VO (EG) 96/2200

Nichterschöpfendes Verzeichnis der Bereiche der nationalen und der gemeinschaftlichen Kontrollen

Kontrolle der Erfüllung der Norm (Artikel 7 und 8)

Erfüllung der Voraussetzungen für die Anerkennung von Erzeugerorganisationen (Artikel 12)

Durchführung des Aktionsplans (Artikel 13)

Durchführung des Plans für die Anerkennung und Verwendung der Beihilfen (Artikel 14)

Nutzung des Fonds und der Durchführung des Operationellen Programms, insbesondere systematische Kontrolle der Verwendung der Mittel (Artikel 15)

Erfüllung der Bedingungen für die Ausdehnung der Regeln (Artikel 18)

Erfüllung der Bedingungen für die Arbeit der Organisationen, die Durchführung der Branchenvereinbarungen und die Ausdehnung der Regeln (Artikel 19, 20 und 21)

Rücknahmen (Artikel 23 ff.)

Regelmäßigkeit der Zahlung der gemeinschaftlichen Rücknahmevergütung (Artikel 29)

Absatz der vom Markt genommenen Erzeugnisse (Artikel 30)

Anwendung der Regeln für den Handel mit Drittstaaten (Artikel 31 ff.).

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