Artikel 4 VO (EG) 96/716
Die zuständige britische Behörde
- a)
-
teilt der Kommission jeden Mittwoch mit, wie viele Tiere im Rahmen dieser Regelung in der vorangegangenen Woche
- —
-
aufgekauft
und
- —
-
geschlachtet
wurden;
- b)
- erstellt jedes Quartal einen detaillierten Bericht über die gemäß Artikel 3 durchgeführten Kontrollen und übermittelt diesen der Kommission.
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