Artikel 5 VO (EG) 97/2026

Berechnung der Höhe der anfechtbaren Subventionen

Die Höhe der anfechtbaren Subventionen wird für die Zwecke dieser Verordnung anhand des dem Empfänger erwachsenden Vorteils berechnet, der für den untersuchten Subventionierungszeitraum festgestellt wird. Dieser Zeitraum ist in der Regel das letzte Geschäftsjahr des Begünstigten, kann aber auch ein anderer Zeitraum von mindestens sechs Monaten vor Einleitung der Untersuchung sein, für den zuverlässige finanzielle und sonstige Angaben vorliegen.

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