Artikel 4 VO (EG) 97/2046

Ferner unterstützt die Gemeinschaft, vorzugsweise in dem durch die nationalen Pläne festgelegten strategischen Rahmen, spezifische Aktionen in den nachstehenden Bereichen, wobei es möglich sein muß, mit diesen Aktionen meßbare Wirkungen (d. h. konkrete und greifbare Ergebnisse innerhalb eines zuvor festgelegten Zeitraums) zu erzielen:

Entwicklung institutioneller Kapazität, und zwar insbesondere im Hinblick auf

die Durchführung von nationalen Gesamtplänen der Entwicklungsländer zur Drogenbekämpfung;

die Durchführung von Abkommen zwischen der Gemeinschaft und bestimmten Entwicklungsländern insbesondere auf dem Gebiet der Bekämpfung der Abzweigung von chemischen Ausgangsstoffen und der Bekämpfung der Geldwäsche;

Nachfragereduzierung insbesondere durch die Untersuchung der lokalen Bedeutung der Drogen, die Einrichtung von Kontrollmechanismen für den Handel mit und Konsum von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen, die Behandlung und Wiedereingliederung von Drogenabhängigen sowie die Verringerung der Risiken. Diese Aktionen müssen in die Politik in den Bereichen Gesundheit und Bildung, Entwicklung, Kampf gegen die Armut und gegen die wirtschaftliche und soziale Ausgrenzung einbezogen werden;

Förderung von Pilotprojekten der alternativen Entwicklung im Sinne eines Prozesses, in dessen Verlauf die illegale Drogenerzeugung durch geeignete Maßnahmen der ländlichen Entwicklung im Rahmen eines stetigen nationalen Wirtschaftswachstums bekämpft und ausgeschaltet wird. Zu diesen Projekten gehören wirtschaftliche und soziale Maßnahmen, bei denen die Faktoren berücksichtigt werden, die die illegale Drogenerzeugung fördern, sowie Maßnahmen, die zu einer verbesserten Nutzung der Handelspräferenzen beitragen können. In diesem Zusammenhang wird systematisch geprüft, ob es möglich ist, bei Projekten der alternativen Entwicklung noch stärker auf andere Finanzinstrumente der Gemeinschaft (zum Beispiel ALA) und auf den Europäischen Entwicklungsfonds zurückzugreifen;

Finanzierung von Studien, Seminaren und Symposien für den Erfahrungsaustausch in den vorgenannten Bereichen.

Der Beteiligung der lokalen Bevölkerung und der jeweiligen Zielgruppen bei der Auswahl, Planung und Ausführung der Aktionen ist besondere Beachtung zu schenken.

Die Gemeinschaft unterstützt nur solche Projekte, bei denen die Achtung der Menschenrechte gewährleistet ist.

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