Artikel 3 VO (EG) 97/2200
Die Rodungsprämie wird insbesondere unter Berücksichtigung der Rodungskosten und des Einkommensverlustes der Erzeuger festgelegt, die eine Rodung vornehmen oder vornehmen lassen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.