Artikel 27 VO (EG) 97/2571
Die Verordnung (EWG) Nr. 2220/85 findet Anwendung, sofern die vorliegende Verordnung nichts anderes bestimmt. Die in dieser Verordnung für den Fall der Nichteinhaltung einer untergeordneten Pflicht vorgesehene Sanktion schließt die in der Verordnung (EWG) Nr. 2220/85 vorgesehenen Sanktionen aus.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.