Artikel 18 VO (EG) 97/504
Die Verordnung (EWG) Nr. 1598/91 wird aufgehoben. Sie bleibt jedoch bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 1996/97 für jedes Erzeugnis anwendbar.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.