Artikel 3 VO (EG) 97/544
Die geforderten Informationen für die Durchführung eines Verfahrens zur Zusammenarbeit der Verwaltungen nach den Artikeln 63 bis 65 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 werden nach Übermittlung durch die betroffenen Drittländer jeweils unverzüglich im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Reihe C, veröffentlicht.
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