Artikel 4 VO (EG) 97/661

Für das Wirtschaftsjahr 1997/98 wird den Unternehmen, die während des Wirtschaftsjahres 1996/97 die für neue Unternehmen bestimmte Quote erhalten haben, bis maximal in Höhe dieser Quote eine Quote zugewiesen, die den tatsächlich in diesem Wirtschaftsjahr erzeugten Mengen entspricht.

Für die Anwendung von Artikel 2 auf das Wirtschaftsjahr 1997/98 berücksichtigen die Mitgliedstaaten gegebenenfalls die in Unterabsatz 1 genannten Mengen.

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