Artikel 12 VO (EG) 97/894
Es ist allen Schiffen untersagt, für den Thunfischfang in den Gewässern unter portugiesischer bzw. spanischer Hoheitsgewalt oder Gerichtsbarkeit in den ICES-Bereichen VIII, IX und X und im COPACE-Gebiet sowie — abweichend von Artikel 1 — in den der Hoheitsgewalt oder Gerichtsbarkeit Spaniens unterstehenden Gewässern um die Kanarischen Inseln Treibnetze zu verwenden.
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