Artikel 13 VO (EG) 97/894

Verarbeitung der Fänge

An Bord eines Fischereifahrzeugs ist jegliche mechanische oder chemische Verarbeitung von Fisch zur Herstellung von Fischmehl, Fischöl oder ähnlichen Erzeugnissen untersagt. Dieses Verbot gilt jedoch nicht für die Verarbeitung von Fischabfällen.

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