Artikel 5 VO (EG) 98/1658

Die gemäß dieser Verordnung gewährte Kofinanzierung erfolgt in Form von Zuschüssen, darunter auch Beiträgen zu revolvierenden Fonds im Rahmen von Kleinkreditprojekten.

Bei gemeinsam mit europäischen NRO finanzierten Kleinkreditprojekten, die die vollständige oder teilweise Finanzierung und Verwaltung eines revolvierenden Fonds durch die einheimischen Partnergesellschaften in den Entwicklungsländern vorsehen, können die Gelder aus den von den Endempfängern an den revolvierenden Fonds zurückgezahlten Kleinkrediten erneut für Kleinkredite zugunsten anderer Endempfänger verwendet werden.

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