Artikel 18 VO (EG) 98/2366
Um prüfen zu können, ob die Bedingung des Artikels 4 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2261/84 erfüllt ist; verlangen die Erzeugerorganisationen von ihren Mitgliedern eine Kopie der Eigentumsnachweise oder Verträge oder anderer Rechtstitel, aufgrund deren sie ihre Olivenhaine bewirtschaften. Diese Kopien sind in das Mitgliederverzeichnis der Erzeugerorganisationen aufzunehmen.
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