Artikel 4 VO (EG) 98/2768
Für die Einreichung der Angebote für die Teilausschreibungen gelten folgende Fristen:
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für die Monate November, Januar, Februar, März, April, Mai, Juni, Juli, September und Oktober: vom 4. bis 8. Tag und vom 18. bis 22. Tag jedes Monats bis jeweils 12 Uhr;
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für August: vom 18. bis 23. Tag des Monats bis 12 Uhr;
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für Dezember: vom 9. bis 14. Tag des Monats bis 12 Uhr.
Maßgeblich für die Einreichung der Angebote ist die Ortszeit in Belgien. Fällt der letzte Tag für die Einreichung der Angebote in einem Mitgliedstaat auf einen Feiertag, an dem die zuständige Empfangsstelle geschlossen ist, so läuft die Einreichungsfrist um 12 Uhr des letzten vorangegangenen Arbeitstages ab.
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