Artikel 46 VO (EG) 98/2848
(1) Die Kontrollen vor Ort werden nach einer Risikoanalyse vorgenommen. Die Mitgliedstaaten führen unangekündigte Kontrollen vor Ort durch, um folgendes zu überprüfen:
- a)
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die Angaben in den Anbauverträgen, insbesondere die Fläche, die angebaute Sortengruppe und die gelagerten Tabakmengen gemäß Artikel 16 Absatz 2.
Die Flächen werden mit geeigneten Mitteln bestimmt, die von der zuständigen Behörde festgelegt werden und eine mindestens gleichwertige Meßgenauigkeit wie die amtlichen Messungen nach den einzelstaatlichen Bestimmungen gewährleisten müssen. Die zuständige Behörde legt eine Toleranzmarge fest, um insbesondere dem angewandten Maßverfahren, der Genauigkeit der vorhandenen amtlichen Dokumente und den örtlichen Gegebenheiten (wie Hanglage oder Parzellenform) Rechnung zu tragen.
Bei jedem Verarbeitungsunternehmen bezieht sich diese Kontrolle auf mindestens 5 % der Einzelerzeuger, die von den je Sortengruppe registrierten Verträgen betroffen sind; die der Kontrolle unterzogene Stichprobe muß von der zuständigen Behörde insbesondere auf der Grundlage einer Risikoanalyse sowie ihrer Repräsentativität für die verschiedenen Vertragsvolumen bestimmt werden. Der Mitgliedstaat kann beschließen, die ganze oder einen Teil der Stichprobe anhand der Fernerkundung zu kontrollieren;
- b)
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die Einhaltung von Artikel 40 Absätze 2 und 3 sowie von Artikel 18 Absätze 3 und 4 dieser Verordnung.
Für jeden Mitgliedstaat bezieht sich diese Kontrolle alljährlich auf mindestens 30 % der Erzeugergemeinschaften. Die der Kontrolle unterzogene Stichprobe muß von der zuständigen Behörde insbesondere auf der Grundlage ihrer Repräsentativität für die verschiedenen Größen der Erzeugergemeinschaften bestimmt werden.
(2) Bei der Risikoanalyse wird folgendem Rechnung getragen:
- —
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den Vertragsmengen Rohtabak gegenüber den als Tabakanbauflächen erklärten Flurstücken,
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den Kontrollergebnissen der Vorjahre,
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anderen, von den Mitgliedstaaten festzulegenden Parametern.
(3) Werden bei den Besuchen vor Ort in einem Produktionsgebiet oder einem Teil eines Produktionsgebiets bedeutende Unregelmäßigkeiten festgestellt, so führen die zuständigen Behörden im laufenden Jahr zusätzliche Kontrollen durch und sehen für dieses Produktionsgebiet bzw. Teil eines Produktionsgebiets im kommenden Jahr einen höheren Prozentsatz vor, der einer Kontrolle zu unterziehen ist.
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