Artikel 7 VO (EG) 98/577

Berichte

Beginnend mit dem Jahr 2000 legt die Kommission dem Parlament und dem Rat alle drei Jahre einen Bericht über die Umsetzung dieser Verordnung vor. Dieser Bericht bewertet insbesondere die Qualität der statistischen Methoden, die die Mitgliedstaaten zu verwenden beabsichtigen, um die Ergebnisse zu verbessern oder das Erhebungsverfahren zu erleichtern.

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