Artikel 3a VO (EG) 98/708
Im Wirtschaftsjahr 2003/04 werden die für die Intervention in Betracht kommenden Mengen Rohreis in zwei Tranchen für die Erzeugermitgliedstaaten und eine gemeinsame Tranche für die gesamte Gemeinschaft aufgeteilt, die alle zu diesem Zeitpunkt noch verfügbaren, nicht verwendeten Mengen gemäß der Tabelle in Anhang IV umfasst.
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