Artikel 127 VO (EG, Euratom) 2002/1605

Die Übersichten über den Haushaltsvollzug werden in Millionen Euro erstellt. Sie umfassen

a)
die Haushaltsergebnisrechnung, in der sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge des Haushaltsjahrs zusammengefasst werden; diese Rechnung folgt der Gliederung des Haushaltsplans;
b)
einen Anhang mit Ergänzungen und Erläuterungen.

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