Artikel 179a VO (EG, Euratom) 2002/1605
Die Durchführungsbestimmungen enthalten ein besonderes Verfahren für die Auswahl von Sachverständigen, die den Organen insbesondere bei der Bewertung von Vorschlägen, Finanzhilfeanträgen und Angeboten helfen und technische Unterstützung bei der Begleitung und abschließenden Bewertung von aus Haushaltsmitteln finanzierten Projekten leisten und die auf der Grundlage eines Festbetrags vergütet werden.
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