Artikel 110 VO (EG, Euratom) 2002/2342
Betriebsmittel (Artikel 86 der Haushaltsordnung)
Das Organ stellt dem Internen Prüfer die zur ordnungsgemäßen Ausübung seiner Prüffunktion erforderlichen Ressourcen zur Verfügung und gibt ihm eine Charta an die Hand, in der seine Aufgaben, Rechte und Pflichten im einzelnen beschrieben sind.
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