Artikel 167 VO (EG, Euratom) 2002/2342
Inhalt der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen (Artikel 110 Absatz 1 der Haushaltsordnung)
(1) Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthalten folgende Angaben:
- a)
- angestrebte Ziele,
- b)
- Förder-, Ausschluss-, Auswahl- und Gewährungskriterien gemäß den Artikeln 114 und 115 der Haushaltsordnung sowie diesbezügliche Belege,
- c)
- Modalitäten der Gemeinschaftsfinanzierung,
- d)
- die Modalitäten und den äußersten Termin für die Einreichung der Vorschläge und den möglichen Zeitpunkt der Einleitung der Maßnahmen sowie den voraussichtlichen Zeitpunkt für den Abschluss des Gewährungsverfahrens.
(2) Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden auf der Internetseite der Gemeinschaftsorgane und gegebenenfalls in anderer geeigneter Form, u. a. im Amtsblatt der Europäischen Union, veröffentlicht, um ihre Bekanntmachung auf möglichst breiter Basis bei den potenziellen Empfängern zu gewährleisten. Sie können bereits in dem der Haushaltsausführung vorausgehenden Jahr veröffentlicht werden. Eine inhaltliche Änderung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird nach den gleichen Regeln veröffentlicht.
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