Artikel 172b VO (EG, Euratom) 2002/2342

Grundsatz der Degressivität der Betriebskostenzuschüsse (Artikel 113 Absatz 2 der Haushaltsordnung)

Werden Betriebskostenzuschüsse gekürzt, so muss die Kürzung verhältnismäßig und angemessen sein.

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