Artikel 223 VO (EG, Euratom) 2002/2342
Angaben zu den Sachanlagen im Bestandsverzeichnis (Artikel 138 der Haushaltsordnung)
Das Bestandsverzeichnis enthält eine angemessene Beschreibung jedes Gegenstands; außerdem sind darin der Ort, an dem sich der Gegenstand befindet, das Anschaffungsdatum und die Stückkosten angegeben.
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