Artikel 25 VO (EG, Euratom) 2002/2342

Arbeitsdokumente zum Vorentwurf des Haushaltsplans (Artikel 30 und 33 der Haushaltsordnung)

Zum Vorentwurf des Haushaltsplans werden folgende Arbeitsdokumente vorgelegt:

a)
hinsichtlich des Personals der Organe:

i)
ein Überblick über die Personalpolitik (Personal auf Dauerplanstellen und Zeitplanstellen);
ii)
für jede Personalkategorie ein Stellenplan, aus dem die Planstellen und der tatsächliche Personalbestand zu Beginn des Jahres, in dem der Haushaltsvorentwurf vorgelegt wird, ersichtlich sind, aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppe und Verwaltungseinheit;
iii)
bei Veränderungen des Personalbestands eine Begründung dieser Veränderungen;
iv)
eine Aufschlüsselung des Personalbestands nach Politikbereichen;

b)
eine detaillierte Übersicht über die Anleihe- und Darlehenspolitik;
c)
hinsichtlich der Zuschüsse für die in Artikel 32 der Haushaltsordnung genannten Einrichtungen ein Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben, dem eine von den betreffenden Einrichtungen ausgearbeitete Begründung vorangestellt ist, und für die Europäischen Schulen eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben mit einer entsprechenden Begründung.

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