Artikel 261 VO (EG, Euratom) 2002/2342
Durchführungsmodalitäten (Artikel 175 Absatz 1 der Haushaltsordnung)
Die gemäß Artikel 175 Absatz 1 der Haushaltsordnung vom Direktorium eines jeden Amtes festgelegten Durchführungsmodalitäten müssen in Einklang mit der vorliegenden Verordnung stehen.
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