Artikel 262 VO (EG, Euratom) 2002/2342

Anwendungsbereich (Artikel 177 der Haushaltsordnung)

Die Verwaltungsmittel dieses Titels sind in Artikel 27 definiert.

Mittelbindungen im Zusammenhang mit Verwaltungsmitteln, die von der Art her allen Titeln gemeinsam sind und global bewirtschaftet werden, können entsprechend der Klassifikation nach Art der Ausgaben gemäß Artikel 27 global in der Haushaltsbuchführung ausgewiesen werden.

Die betreffenden Ausgaben werden bei den Haushaltslinien der einzelnen Titel nach der für die Mittel vorgenommenen Verteilung ausgewiesen.

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