Artikel 265 VO (EG, Euratom) 2002/2342
Vorschüsse an das Personal und die Mitglieder der Organe (Artikel 177 der Haushaltsordnung)
Dem Personal und den Mitgliedern der Organe können nach Maßgabe des Statuts Vorschüsse gezahlt werden.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.