Artikel 266 VO (EG, Euratom) 2002/2342
Übertragung von Forschungsmitteln (Artikel 160 der Haushaltsordnung)
Für die direkten und indirekten Aktionen gemäß Artikel 229 Absätze 2 bis 5 im Bereich Forschung wird das Verfahren für die Übertragung von Mitteln des Haushaltsjahres 2003 durch Artikel 95 Absätze 1 und 2 der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 geregelt.
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