Artikel 266 VO (EG, Euratom) 2002/2342

Übertragung von Forschungsmitteln (Artikel 160 der Haushaltsordnung)

Für die direkten und indirekten Aktionen gemäß Artikel 229 Absätze 2 bis 5 im Bereich Forschung wird das Verfahren für die Übertragung von Mitteln des Haushaltsjahres 2003 durch Artikel 95 Absätze 1 und 2 der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 geregelt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.