Artikel 27 VO (EG, Euratom) 2002/2342

Verwaltungsmittel (Artikel 41 der Haushaltsordnung)

Wenn in einem Einzelplan die Ausgaben nach Zweckbestimmung gegliedert sind, werden die Verwaltungsmittel nach Titeln in gesonderten Rubriken ausgewiesen, insbesondere entsprechend der folgenden Klassifikation:

a)
Ausgaben für das im Stellenplan bewilligte Personal, wobei jeweils der Mittelbetrag und die Stellenzahl angegeben sind;
b)
Ausgaben für externes Personal (darunter Hilfskräfte unter Leiharbeitskräfte) und sonstige Betriebsausgaben (darunter Repräsentations- und Sitzungskosten);
c)
Ausgaben für Gebäude und sonstige Nebenkosten, darunter Reinigung und Instandhaltung, Miete, Telekommunikation, Wasser, Gas und Strom;
d)
Unterstützungsausgaben.

Die Verwaltungsausgaben der Kommission, deren Art allen Titeln gemeinsam ist, werden ebenfalls in einer gesonderten zusammenfassenden Übersicht entsprechend einer Klassifikation nach Art der Ausgaben ausgewiesen.

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