Artikel 35a VO (EG, Euratom) 2002/2342

Förderung bewährter Verfahren (Artikel 53b der Haushaltsordnung)

Die Kommission erstellt eine Liste der gemäß den jeweiligen Sektorverordnungen für die Verwaltung, Bescheinigung und Prüfung zuständigen Stellen. Zur Förderung bewährter Verfahren bei der Verwaltung der Mittel der Strukturfonds und des Europäischen Fischereifonds stellt die Kommission den für Verwaltung und Prüfung zuständigen Stellen zu Informationszwecken einen methodischen Leitfaden zur Verfügung, der ihre eigene Kontrollstrategie einschließlich Checklisten und Beispiele für bewährte Verfahren enthält.

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