Artikel 36 VO (EG, Euratom) 2002/2342

Direkte zentrale Mittelverwaltung (Artikel 53a der Haushaltsordnung)

Führt die Kommission den Haushalt direkt zentral in ihren Dienststellen aus, so werden die Haushaltsvollzugsaufgaben von den Finanzakteuren im Sinne der Artikel 58 bis 68 der Haushaltsordnung nach Maßgabe dieser Verordnung wahrgenommen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.