Artikel 36 VO (EG, Euratom) 2002/2342
Direkte zentrale Mittelverwaltung (Artikel 53a der Haushaltsordnung)
Führt die Kommission den Haushalt direkt zentral in ihren Dienststellen aus, so werden die Haushaltsvollzugsaufgaben von den Finanzakteuren im Sinne der Artikel 58 bis 68 der Haushaltsordnung nach Maßgabe dieser Verordnung wahrgenommen.
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